Als Heilpraktiker tätig aufgrund der
"Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
ohne Bestallung" gemäß § 1 Abs.1 des
Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde
ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom
17.2.1939. Die Erlaubnis vom 07.04.1998 wurde
durch das Gesundheitsamt Bonn erteilt.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Das Gesundheitsamt Hamburg,
Jessenstr. 19
22767 Hamburg
ist die zuständige
Behörde für die Praxis
Sülldorfer Kirchenweg 196
22589 Hamburg.